Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Kontakt:

    Technische Informationsstelle
    Rathausplatz 1
    Zimmer E.025
    47441 Moers 1
    Telefon: 0 28 41 / 201-777
    E-Mail

    Wer kann eine Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen?

    Folgende Personengruppen können die Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beim Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr der Stadt Moers beantragen:

    • schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbehinderung) und "B" (ständige Begleitung notwendig) und einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    • schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn und Colitis ulcerosa (beides chronisch-entzündliche Darmerkrankungen) erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigsten 70 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
    Wie ist die Parkerleichterungskarte zu beantragen?

    Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Absprache denken Sie bitte daran, den gültigen Schwerbehindertenausweis, den Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. Aussagekräftiges ärztliches Gutachten mitzubringen. Wir nehmen dann Ihre Daten auf. Die Ausstellung der Parkerleichterungskarte ist gebührenfrei.

    Wo beantrage ich eine Parkerleichterungskarte?

    Fachbereich 8 - Vermessung, Straßen und Verkehr / TIS
    Zimmer E.025
    Rathaus Moers
    Rathausplatz 1
    47441 Moers

    Sprechzeiten:
    • Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
    Wie verlängere ich eine Parkerleichterungskarte?

    Sie rufen zu den telefonischen Sprechzeiten an. Nach einer Absprache kommen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis sowie mit dem aktuellen Feststellungsbescheid des Kreises Wesel über die Erkrankung bzw. einem aktuellen aussagekräftigen ärztlichen Gutachtens vorbei oder vereinbaren einen Termin mit uns.

    Welche Vergünstigungen bietet die Parkerleichterungskarte für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen?

    Die Vergünstigungen sind für den Genehmigungsnehmer bzw. Genehmigungsnehmerin, dass mit einem Kraftfahrzeug

    1. an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), bis zu 3 Stunden geparkt werden kann,
    2. im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer überschritten werden kann,
    3. an Stellen, die durch Zeichen »Parkplatz« (Zeichen 314 StVO) oder »Parken auf Gehwegen« (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden kann,
    4. in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit geparkt werden kann,
    5. an Parkuhren und Parkscheinautomaten geparkt werden kann, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
    6. gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben geparkt werden kann,
    7. auf Parkplätzen für Anwohner und Anwohnerinnen bis zu 3 Stunden geparkt werden kann,
    8. in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, geparkt werden kann,

    sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_52c7fd2a271867fa1e69107708f55b5b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Behindertenparkausweis "Blau"

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

     

    Behindertenparkausweis "Orange"

    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de