Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal
- "aG" (außergewöhnlich gehbehindert),
- "Bl" (blind)
besitzen, können im Bürgerbüro eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen (blauer Parkausweis). Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird der Parkausweis sofort ausgestellt. Das Gleiche gilt für den Personenkreis mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie.
Eine besondere Variante stellt die "aG-light Parkerleicherung" dar (orangener Parkausweis). Nähere Informationen dazu erhalten Sie über das Bürgerbüro.
Eine Beantragung durch den Ehegatten erfolgt ohne die Vorlage einer Vollmacht. Die Beantragung durch einen Dritten muss mit Vollmacht erfolgen.
Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Passfoto
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Dinslaken
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Dinslaken