Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Ein orangener Parkausweis für Behinderte ist in seiner Gültigkeit auf Deutschland begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung für Menschen, deren Behinderung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen den Schwerbehinderten gleichgestellt werden können. Daher wird dieser Parkausweis auch Gleichstellungsparkausweis genannt.

    Auch für einen orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einen orangefarbenen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder B enthält. Entscheidend ist hierbei die genaue Funktionsstörungsart und der Behinderungsgrad.

    Seit einigen Jahren gibt es den Ausweis (zum Schwerbehintertenparkausweis), der ebenfalls einige Sonderrechte beim Parken mit sich bringt: die orange Parkerleichterung für Behinderte, im Amtsdeutsch "Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung)" genannt. 

    Das Allerwichtigste aber: die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen!

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_122484ffaeeb5e3f2647d78d878f31c5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e95ead020de130e297fe6d7dc38cab11

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    Version

    Technisch geändert am 07.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    • Ausgefüllter Antrag 
    • Schwerbehindertenausweis.
    • Bescheid des Versorgungsamtes.
    • Gültiges Ausweisdokument
    • Bei Verlängerung: Alter Parkausweis

    Voraussetzungen

    Berechtigte Personenkreise

    Behindertenparkausweis "Blau"

    • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

     

    Behindertenparkausweis "Orange"

    • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
    • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
    • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
    • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Name Typ Kosten Schwerbehindertenparkausweis / Parkerleichterung (Orangener Ausweis) $kosten.typ kostenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

    • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken, sowie
    • im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
    • an Stellen, wo eine Parkscheibenregelung oder eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus und ohne Entrichtung der Gebühren zu parken,
    • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
    • im Bereich eines Bewohnerparkgebietes bis zu 3 Stunden zu parken und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.
    • oranger Parkausweis für einen größeren Personenkreis, gültig nur innerhalb Deutschlands

    Legen Sie den orangen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de