Parkausweis für Schwerbehinderte
Beschreibung
"Blauer Parkausweis"
Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung“ auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
- bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
- unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
- bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
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Ansprechpartner
33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02102 550-3222
Fax: 02102 550-9322
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ratingen
Benötigt werden:
- Schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen (formlos)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes
Nur bei Verlängerung:
- Zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten,
- eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht
- Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)
Sie können den Antrag persönlich im Bürgerbüro der Stadt Ratingen oder auch per E-Mail stellen. Ihr Vorteil dabei ist, dass die erforderlichen Kopien vor Ort gefertigt werden. Sollten Sie den Postweg bevorzugen, sind die o. g. Anlagen zwingend beizufügen.
Voraussetzungen
Berechtigte Personenkreise
Behindertenparkausweis "Blau"
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen im Sinne des § 229 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX
Behindertenparkausweis "Orange"
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
- Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Ratingen
- Die Genehmigung wird gebührenfrei erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Ratingen