Parkerleichterungen Gestattung für SchwerbehinderteOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Es gibt verschiedene Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die das Parken erleichtern. Mit dem blauen EU-Parkausweis können zum Beispiel in der Europäischen Union
    • allgemeine Behindertenparkplätze genutzt werden,
    • es entfallen die Gebühren an Parkscheinautomaten und
    • im eingeschränkten Halteverbot darf das Fahrzeug bis zu drei Stunden abgestellt werden.
    Sonderrechte beim Parken werden auch mit den orangefarbigen Parkausweisen eingeräumt. Diese sind nur in Deutschland gültig. In Nordrhein-Westfalen gibt es einen zusätzlichen orangefarbigen Parkausweis für einen erweiterten Personenkreis. Behindertenparkplätze dürfen mit den orangefarbigen Parkausweisen nicht genutzt werden. 

    Bearbeitungszeitraum
    Der Bearbeitungszeitraum ist vom Antrag abhängig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_439018f18f437f3e19aad8186652c21c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 8

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises, wenn der Parkausweis nicht beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird
    • Passbild (nur für den blauen Parkausweis)
    Die Parkausweise können beim Amt für Soziales online beantragt werden. 

    Eine persönliche Beantragung des blauen Parkausweises ist bei folgenden Dienststellen möglich:
    • Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8
    • Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
    • Bürgerbüros
    Die orangefarbenen Parkausweise können nur beim Amt für Soziales und Jugend beantragt werden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Blauer EU-Parkausweis
    Dieser wird ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) eingetragen ist. Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen), Phokomelie (Hände oder Füße setzen unmittelbar an der Schulter beziehungsweise Hüfte an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme) können ebenfalls diese Parkerleichterung beantragen.

    Orangefarbener Parkausweis
    Der orangefarbene Ausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 
    • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitung) und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
    • Morbus-Crohn und Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von wenigstens 60.
    • Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
    Die Regeln gelten auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die nach Prüfung durch das Gesundheitsamt gleichzustellen sind.

    Der in Nordrhein-Westfalen gültige orangefarbene Parkausweis wird ausgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Gleichzeitig muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzen und der Atemwege vorliegen.
    Die Regeln gelten auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die nach Prüfung durch das Gesundheitsamt gleichzustellen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenlos

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de