Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Hille
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:
Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE:
- Personalausweis/Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung:
- Leistungstest
- Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
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