Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldfeucht
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Waldfeucht
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.
Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.
Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022