Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_44866e2fc1974bf9306716fb2a7ce321

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    •     Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
    •     Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
    •     Lebenslauf
    •     Lichtbild
    •     Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
    •     Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
    •     Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
    •     Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
    •     Schulbescheinigung der Kinder

     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldfeucht

    •     8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
    •     Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
    •     Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
    •     Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
    •     Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    •     Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
    •     Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de