Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- allgemeines Wahlrecht,
- alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
- Zugang zum Beamtenstatus,
- Freizügigkeit in der Europäischen Union,
- Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Für das Einbürgerungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "Einbürgerung" bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst befindet sich bei uns derzeit in der Erprobung und steht Ihnen demnächst zur Verfügung.
Bis dahin bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, den "Einbürgerungsantrag" digital auszufüllen, anschließend auszudrucken und unterzeichnet mit weiteren Unterlagen per E-Mail oder postalisch einzureichen. Weitere wichtige Informationen unserer Ausländerbehörde zur Einbürgerung entnehmen Sie bitte dem Link unter "Weiterführende Informationen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Reiseausweis für Staatenlose
- gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.
Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
- Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
- Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
- Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
- Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
- Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.
Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.
Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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