Prüfberichte von Baubetreuern und Bauträgern EntgegennahmeOnline erledigen

    Einreichung der Prüfungsberichte von Baubetreuern und/oder Bauträgern nach § 34c GewO

    Hinweise für Lippe

    Erfahren Sie mehr über den jährlich vorzulegenden Prüfungsbericht nach MaBV

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Als Bauträger und/oder Baubetreuer haben Sie die Pflicht, jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen überprüfen zu lassen.
    Bei der Prüfung im Rahmen Ihrer jährlichen Berichtspflichten wählen Sie den Prüfer aus. Die Prüfung erfolgt auf Ihre Kosten.

    Geeignete Prüfer zur Erstellung eines derartigen Prüfungsberichtes sind:

    • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften

    • Prüfungsverbände, zu deren gesetzlichem oder satzungsmäßigem Zweck die regelmäßige und außerordentliche Prüfung Ihrer Mitglieder gehört, sofern

      • von ihren gesetzlichen Vertretern mindestens einer Wirtschaftsprüfer ist,

      • sie die Voraussetzungen des § 63b Absatz 5 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erfüllen oder

      • sie sich für ihre Prüfungstätigkeit selbstständiger Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft bedienen.

    Ungeeignet sind Prüfer, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht, das heißt, dass Umstände vorliegen, die die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden könnten.

    Sofern Sie sich als Bauträger und/oder Baubetreuer in einem Berichtszeitraum nicht einschlägig betätigt haben, sind Sie verpflichtet, anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert eine Negativerklärung bei uns einzureichen.
    Die Negativerklärung können Sie selbst abgeben, die Einschaltung eines Prüfers ist nicht erforderlich.

    Sofern die Erklärung anstelle des Gewerbetreibenden vom Prüfer abgegeben wird, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht beifügen.

    nicht angegeben

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    1. ein Prüfungsbericht eines geeigneten Prüfers bzw. einer geeigneten Prüferin, inklusive Prüfvermerk über etwaige Verstöße unter Angabe von Ort und Datum

    2. sofern im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde:
      eine Erklärung, dass im Berichtszeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde (Negativerklärung).
      Gerne können Sie dafür unser Formular nutzen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    der Prüfungsbericht muss bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de