Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie
- erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
- das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.
Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Espelkamp oder auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
- Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
- diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
- Die Arbeitsgelegenheit muss
- zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
- im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
- wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
- Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
- Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Seit dem 1. Januar 2018 erbringt der Kreis Minden-Lübbecke alle Leistungen nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung. Die Leistungsbearbeitung erfolgt für Bürgerinnen und Bürger aus Espelkamp sowie aus Rahden und Stemwede seitdem am Standort Espelkamp.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023
Stichwörter
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