Geschiedenenunterhalt Festsetzung

    Geschiedenenunterhalt geltend machen

    Wenn Sie rechtskräftig geschieden und Sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können Sie von Ihrer ehemaligen Ehegattin oder Ihrem ehemaligen Ehegatten einen angemessenen Unterhalt verlangen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

    Durch die Scheidung endet Ihre Ehe. Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, gelten für den nachehelichen Unterhalt andere rechtliche Grundlagen als für den Trennungsunterhalt. Für die Zeit nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ede6aa4e2d840c5278b32df01e6bc27

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Unterhaltsheranziehung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-91450

    E-Mail: Sozialamt.Unterhaltsheranziehung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über Einkünfte, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
    • gegebenenfalls weitere durch das Gericht zu bestimmende Belege
    • gegebenenfalls schriftliche Versicherung, dass die erteilten Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig sind

    Formulare

    Formulare: keine 
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: soweit angeordnet

    Voraussetzungen

    • die Ehegatten sind rechtskräftig geschieden
    • Vorliegen eines gesetzlichen Unterhaltstatbestands, zum Beispiel Unterhalt wegen Kindesbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt
    • Anspruch bestand zum Zeitpunkt der Scheidung
    • Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen
    • Sie müssen bedürftig sein. 
      • Hierbei sind Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsverpflichtungen sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend.
    • die Anspruchsgegnerin oder der Anspruchsgegner muss leistungsfähig sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag zur Geltendmachung eines Geschiedenenunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt gestellt werden. Dies gilt nicht bei einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Welches Familiengericht für Sie örtlich zuständig ist ermittelt für Sie die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin beziehungsweise der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt. 

    • Der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.
    • Das Gericht kann Ihnen und Ihrer ehemaligen Ehegattin oder Ihrem ehemaligen Ehegatten aufgeben, Auskunft über das jeweilige Einkommen, Vermögen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu leisten. Kommen Sie oder Ihre ehemalige Ehegattin oder Ihr ehemaliger Ehegatte dieser Anordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann das Gericht selbstständig Erkundigungen einholen, zum Beispiel bei Arbeitgebern oder bei Versicherungen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In einem Hauptsacheverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel circa 3 bis 6 Monate, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls auch länger. 
    Verfahren im Wege der einstweiligen Anordnung haben in der Regel eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Wochen. 

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz am 14.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de