Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.
Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler, der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.
Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?
Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:
- Hauptschule (ab Klasse 10) *
- Realschule (ab Klasse 10) *
- Gesamtschule (ab Klasse 10) *
- Gymnasium (ab Klasse 10) *
- Berufsgrundschule *
- Berufsfachschule *
- Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
- Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
- Abendhauptschule
- Abendrealschule
- Kolleg
- Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Fachhoch- und Hochschule
- Akademie
Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn
- sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Gelten für Studenten der Hochschule Rhein-Waal Besonderheiten?
Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:
Studierendenwerk Düsseldorf
Amt für Ausbildungsförderung
Gebäude 21.12, Ebene 01
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)
Öffnungszeiten:
Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr
Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr
bafoegamt@stw-d.de
Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Voraussetzungen
- Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
- Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester
- bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.
Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Weitere Informationen
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020
Stichwörter
Hinweise für Kleve