Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.
Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.
Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Subsidiär Schutzberechtigter.
Ein Grauer Pass kann nur ausgestellt werden, wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
§ 22 - 25 AufenthG
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
- persönliche Vorsprache mit Termin
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis für Ausländer sind bei erster Erteilung 1 Jahr gültig.
Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit 2 Jahre.
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Als anerkannter subsidiär Schutzberechtigter wird Ihnen kein Reiseausweisfür Flüchtlinge ausgestellt.
Ihnen kann auf Antrag ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, wenn Ihnen die Beschaffung eines nationalen Passes nicht zumutbar ist. Einem subsidiär Schutzberechtigten ist eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes nicht per se unzumutbar.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld