Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für subsidiär Schutzberechtigte

    Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.

    Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.

    Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aa8953323a37e9b7e6ebc321aafbb73d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Wichtig:
    Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Subsidiär Schutzberechtigter.

    Ein Grauer Pass kann nur ausgestellt werden, wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 22 - 25 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • persönliche Vorsprache mit Termin

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis für Ausländer sind bei erster Erteilung 1 Jahr gültig.

    Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit 2 Jahre.

    Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
     

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen). Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Sie sind von der Gebühr zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis befreit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als anerkannter subsidiär Schutzberechtigter wird Ihnen kein Reiseausweisfür Flüchtlinge ausgestellt.

    Ihnen kann auf Antrag ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, wenn Ihnen die Beschaffung eines nationalen Passes nicht zumutbar ist. Einem subsidiär Schutzberechtigten ist eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes nicht per se unzumutbar.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de