Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

    Studienleistungen anerkennen lassen

    Studienleistungen anerkennen lassen

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich. 

    Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein. 

    Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Universität Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Universitätsstraße 25

    33619 Bielefeld

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Bielefeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Interaktion 1

    33619 Bielefeld

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten. 

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 63a HG NRW

    § 55a KunstHG NRW

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.

    Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden. 

    Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt. 

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Fristen, die von Ihrer (aufnehmenden) Hochschule vorgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de