Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
Studienleistungen anerkennen lassen
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung im Rahmen einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester stellen oder Sie können sich einzelne Leistungen nach der Immatrikulation Leistungen zur Anerkennung beantragen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung/Anrechnung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Höheres Fachsemester: Entscheidend für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester sind die Anzahl und inhaltliche Zusammensetzung der bisher erbrachten Studienleistungen. Die Beantragung erfolgt im Zuge des Bewerbungsverfahrens. Als Faustregel gilt hierbei, dass mindestens 45 ECTS anerkannt werden müssen, um eine Einschreibung in das zweite Fachsemester vornehmen zu können. Dass bedeutet, je mehr Credits angerechnet werden, desto höher das Fachsemester, in das eine Einschreibung erfolgen kann. Anerkennung von Leistungen: Es ist möglich, sich Studienleistungen einer deutschen oder ausländischen Hochschule sowie bei einem Studiengangwechsel innerhalb der HRW anerkennen zu lassen, sofern deren Inhalte wesentlich mit den entsprechenden HRW Modulen übereinstimmen. Sie sind verpflichtet, der HRW alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, woraus sich ergibt, dass zwischen den einzelnen Studienleistungen kein wesentlicher Unterschied besteht, wie z.B. externes / internes Modulhandbuch, Leistungsnachweis etc. Innerhalb eines Bachelorstudiengangs können max. 150 Credits anerkannt werden. Bei Masterstudiengängen liegt die Obergrenze bei 60 Credits.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
externer Notenspiegel, externes Modulhandbuch, interne Prüfungsordnung sowie das interne Modulhandbuch der HRW
Formulare
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Bewerbungsverfahren sowie Antrag auf Anerkennung von Leistungen im internen HRW-Portal
Voraussetzungen
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Nachweise über interne oder externe erbrachte Leistungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
- Hochschulzugangsgesetz NRW § 63a - Prüfungsordnungen der jeweiligen Bachelor-/Masterstudiengänge: https://www.hochschule-ruhr-west.de/die-hrw/amtliche-bekanntmachungen/
Verfahrensablauf
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Höheres Fachsemester: Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule mit zusätzlicher Angabe der anzuerkennenden Module. Anerkennung von Leistungen / Studienzeiten: Der Antrag wird über das HRW Portal gestellt ("Antrag auf Anerkennung von Leistungen"). Geben Sie an, welches Modul des vorherigen Studienganges auf welches HRW Modul anerkannt werden soll. Um die Vergleichbarkeit der entsprechenden Module vorab zu prüfen, empfiehlt sich ein Blick in das aktuelle Modulhandbuch des HRW Studienganges, welches im HRW Portal zur Verfügung steht. Da Sie verpflichtet sind, alle Unterlagen vorzulegen, die eine Prüfung Ihres Antrages möglich machen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Notenspiegel und die jeweiligen Auszüge des Modulhandbuchs des vorherigen Studienganges hochzuladen sowie Angaben hinsichtlich der anzuerkennenden Module zu machen. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und abgeschickt haben, wird auf Basis Ihrer Zuordnungen geprüft, ob es bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Anerkennungsfall (Präzedenzfall) gab. Liegt ein Präzedenzfall vor, wird die positive oder negative Entscheidung übernommen. Bei noch nie geprüften Leistungen werden die Fachprüfer*innen um Entscheidung gebeten. Für die Beurteilung wird die Modulbeschreibung der beantragten Leistung mit der Modulbeschreibung der HRW verglichen. Ggf. fordern die Fachprüfer*innen weitere Unterlagen an. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid über die Anerkennung von Leistungen. Hierin wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen anerkannt werden und welche nicht. Im Falle der Positiventscheidung wird die Leistung eingetragen und verbucht. Auf der Leistungsübersicht und dem Zeugnis werden anerkannte Leistungen gekennzeichnet.
Fristen
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Höheres Fachsemester - Sommersemester: ab dem 01.12 Wintersemester ab dem 01.05 Anerkennung von Leistungen - Antrag ist nicht an Fristen gebunden, kann aber nur einmal pro Semester gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
mindestens 6 Wochen
Kosten
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
Weitere Informationen
Hinweise für Mülheim an der Ruhr
https://www.hochschule-ruhr-west.de/studium-lehre/beratung-und-betreuung/studien-und-pruefungsamt/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Mülheim an der Ruhr