Niederlassungserlaubnis
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit können Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Online-Terminvergabe bei der Kommunalen Ausländerbehörde
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus sogenannten Drittstaaten.
Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen.
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und ist nicht mit einer Nebenbestimmung versehen.
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Ansprechpartner
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333
E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
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Grundsätzlich können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn
- Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- Ihr Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
- Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Vorsorgeaufwendungen geleistet haben oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung nachweisen können,
- von Ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht (z.B. Vorstrafen - hier findet eine einzelfallbezogene Abwägung statt)
- Ihnen eine Beschäftigung erlaubt ist, sofern Sie Arbeitnehmer sind,
- Sie im Besitz der sonstigen erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind,
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1- Sprachniveau nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) verfügen,
- Sie einen Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erbringen können und,
- über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen, d.h. Sie haben 12 Quadratmeter für jeden Erwachsenen und 10 Quadratmeter für jedes Kind zur Verfügung
Da aber je nach Rechtsgrundlage und Fallgestaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis variieren, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die genauen Bestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 12 Wochen
Kosten
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- Gebühr Niederlassungserlaubnis: 113,00€ bis 147,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz, auf Grundlage einer anderen Rechtsvorschrift oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Abteilung Migration informiert und berät Sie gerne.
Weitere Informationen
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Folgende Unterlagen sind ebenfalls beizubringen:
- bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern:
- Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung - bei Selbständigen/Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- eventuell Gewerbeanmeldung - Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung:
- bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten
- bei Wohneigentum ein Nachweis über Ratenzahlung bei Krediten und über die monatlichen Nebenkosten. - Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung:
- Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung, oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. - Nachweis/Zeugnis über erfolgreichen Besuch des Integrationskurses/Sprachkurses:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, oder
- Zeugnisse und/oder Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Downloads
- Broschüre Willkommen in Deutschland
Links
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Dienstleistungsseite: Übertragung des Aufenthaltstitel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Krefeld