Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Für eine Baustelleneinrichtung ist vorrangig vorhandene Privatfläche zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche (Gehweg, Parkstreifen oder Parkbucht) ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Auf dieser Seite können Sie, digital über das Serviceportal der Stadt Dortmund oder alternativ mittels des unter "Online Services und Formular" zu findenden PDF-Antragsvordruck, einen "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Rahmen von Baustellen" stellen. Dieser kann sich bspw. auf das Aufstellen eines Baugerüsts mit oder ohne Tunnel, das Lagern von Baustoffen, das Einrichten eines Bauzauns o. ä. beziehen.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement
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Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
- maßstabsgerechter Lageplan
- gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
- optional: Verkehrszeichenplan
- optional: Umleitungsplan
- optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
- optional: Signallage/Signalzeichenplan
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
- Vorrangig zu nutzende Privatfläche reicht nicht aus / ist nicht vorhanden
- Öffentliche Gegebenheiten müssen für die Aufstellung ausreichen (breite Gehwege)
- Die beantragte Sondernutzung darf den öffentlichen Verkehr nicht beeinflussen, behindern und/oder blockieren
- Bitte beachten Sie, dass bei einem beabsichtigten Aufstellen eines Baugerüsts zwingend eine Gerüstbaufirma zu beauftragen und innerhalb der Antragstellung zu nennen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- §§ 18 f. Straßen- und Wegegesetz NRW
- Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig - mindestens jedoch 2 Wochen vor Aufstellung, vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
Im Falle der Sondererlaubniserteilung fallen Gebühren gemäß des "Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmundmit folgender Zoneneinteilung des Stadtgebietes Dortmund" an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024