Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Jeder Eingriff in den Straßenverkehr bedarf einer Genehmigung. Je nach Art des Eingriffs in den Straßenverkehr ist eine Erlaubnis beim Ordnungsamt oder bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.
Verkehrsregelnde Maßnahmen sind bei der Ordnungsbehörde zu beantragen. Sollten Sie zum Beispiel eine Mulde im Straßenraum platzieren wollen oder eine kurzfristige Sperrung aufgrund von Baumaßnahmen an ihrem Dach oder ihrer Fassade benötigen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Sollte es sich um Tiefbaumaßnahmen handeln, sind diese bei der Verkehrsbehörde zu beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte die Leistung "Baustellensicherung".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
- maßstabsgerechter Lageplan
- gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
- optional: Verkehrszeichenplan
- optional: Umleitungsplan
- optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
- optional: Signallage/Signalzeichenplan
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
- Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024