Verkehrsrechtliche Anordnung bei Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Hinweise für Lippe
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.
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Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle:
Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99 oder ZTV-SA 97) inne.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024
Stichwörter
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