Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

    Darüber hinaus ist es nach § 32 StVO verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.

    Die öffentlichen Verkehrsflächen dürfen z. B. für Baustellen sowie für das Aufstellen eines Gerüstes oder Containers nur genutzt werden, wenn das Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

    Der Antrag für eine geplante Arbeitstelle bzw. Straßensperrung in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn bzw. Aufstellung des Verkehrshindernisses beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Bauunternehmer haben mit dem Antrag grundsätzlich Verkehrszeichen-, Umleitungs-, Signallage- und -zeitenpläne vorzulegen. Die Städte haben eigene Zuständigkeiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Ausnahmegenehmigung bzw. Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de