Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an Straßen:

    • Straßenbauarbeiten
    • Kanalbauarbeiten
    • Arbeiten an Versorgungsleitungen im öffentl. Verkehrsraum (Strom, Gas, Wasser, Telekom)

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, müssen die Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der Straßenverkehrsbehörde eine förmliche Anordnung einholen, wie ihre Arbeitsstelle auszuschildern und abzusichern ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 12

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 12

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Notwendige Unterlagen
    Antrag gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) mit folgenden Angaben:

    • Art der Arbeit
    • Auftraggeber
    • Straße/Ort der Arbeitsstelle
    • Ausmaß der Arbeitsstelle
    • Beginn und Dauer der Arbeiten
    • Beschilderung/ Absicherung der Arbeitsstelle
    • Name, Anschrift, Telefonnummer des Verantwortlichen

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    24,00 Euro im vereinfachten Verfahren
    68,00 Euro ohne Ortstermin
    184,00 Euro mit Ortstermin
    282,00 Euro mit Verkehrszeichenplan

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtliche Grundlagen:
    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de