Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin muss er nachweisen, dass er eine EU- oder EW-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens 2 Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen seit mindestens 1 Jahr - besitzt oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat.
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, Krankenwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, Krankenwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klassen D oder D1 ist.
Die Ortskenntnisprüfung ist bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen für das Gebiet erforderlich, in dem die Beförderung durchgeführt werden soll.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerservice Führerschein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- gültiger Kartenführerschein aus einem EU- /EWR-Staat,
- testpsychologisches Gutachten,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes),
- ggf. Bescheinigung über die Ortskenntnisprüfung (Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle),
- Erste-Hilfe Nachweis falls die Erlaubnis für Krankenwagen beantragt wird.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen