Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Führerschein - Fahrgastbeförderung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ist eine Zusatzfahrerlaubnis, die Sie benötigen, wenn Sie gewerblich Personen befördern möchten (beispielsweise in Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen). Der sogenannte Personenbeförderungsschein wird längstens auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für längstens jeweils 5 Jahre.

    Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt und mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen, um einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen zu können.

    Für Krankenkraftwagen oder Mietwagen für Schülertransport oder Behindertenfahrdienst gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und mindestens ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - Fahrgastbeförderung

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist: 43,90€
    • für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn der EU-Kartenführerschein nicht vorhanden ist und beantragt werden muss: 69,20€
    • für das Führungszeugnis, soweit dieses hier beantragt wird: 13,00€
    • für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    Personalausweis
    eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    vorläufiger Ausweis
    Reisepass

    Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Danach entfällt ab dem Inkrafttreten am 02.08.2021 der Nachweis der Ortskundeprüfung und wird durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.

    Derzeit ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des kleinen Fachkundenachweises gestellt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, für einen bundeseinheitlichen Vollzug möglichst zeitnah die inhaltlichen und formalen Anforderungen an diesen neuen Nachweis konkret auszugestalten und Regelungen zum Übergangsrecht bzw. zum Besitzstand zu schaffen.

    Leider liegen diese Regelungen bis heute noch nicht vor. Es ist daher absehbar, dass der kleine Fachkundenachweis ab 02.08.2021 nicht erbracht werden kann. Die Länder haben sich darauf verständigt, bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab 02.08.2021 abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Auch eine Ortskenntnisprüfung wird ab dem 02.08.2021 nicht mehr angeboten.

    Das gilt solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de