Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass
EU-Kartenführerschein
Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten) nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung) nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
behördliches Führungszeugnis (Gegen Entrichtung der Gebühr von 13 Euro können Sie dies im Rahmen der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Alternativ kann die Beantragung im Bürgeramt erfolgen.)
gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe
gegebenenfalls Ortskundenachweis
Formulare
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Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Sollten Sie vor einiger Zeit bereis die Ausfertigung eines Führscheines zur Fahrgastbeförderung oder eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis beantragt haben und die Abholung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Behörde vereinbart haben, ist dies gegen Vorlage des Personalausweises, Reisepass oder vorläufigen Personalausweises und gegebenfalls alten Führerscheines möglich.
Zur Abholung des Führerscheines ist eine Terminvereinbarung (Abholung Führerschein) erforderlich. (gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
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