Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e7d602eec3dcce2cd9d74c22feba1651

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Personalausweis oder Pass

    EU-Kartenführerschein

    Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten) nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung) nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    behördliches Führungszeugnis (Gegen Entrichtung der Gebühr von 13 Euro können Sie dies im Rahmen der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Alternativ kann die Beantragung im Bürgeramt erfolgen.)

    gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe

    gegebenenfalls Ortskundenachweis

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.

    Sollten Sie vor einiger Zeit bereis die Ausfertigung eines Führscheines zur Fahrgastbeförderung oder eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis beantragt haben und die Abholung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Behörde vereinbart haben, ist dies gegen Vorlage des Personalausweises, Reisepass oder vorläufigen Personalausweises und gegebenfalls alten Führerscheines möglich.

    Zur Abholung des Führerscheines ist eine Terminvereinbarung (Abholung Führerschein) erforderlich. (gemeint ist hier ausschließlich die Vorsprache in den Fällen, in denen das Antragsverfahren komplett abgewickelt wurde)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de