Vorgesehen zum Löschen - Betrieb von FahrzeugenOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Betrieb von Fahrzeugen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wichtig: Für diese Dienstleistung muss vorher online ein Termin gebucht werden.

    Für neue Fahrzeuge über 25 km/h der Fahrzeugklassen M, N und O, die

    1. keine Typgenehmigung haben oder
    2. abweichend von der bestehenden Typgenehmigung baulich verändert wurden,

    ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.

    Ausnahmen:

    1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger,
    2. vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Quad, Leichtkraftfahrzeug),
    3. Prototypen

    Fragen zu der Erfordernis und den technischen Voraussetzungen für eine Einzelgenehmigung können neben den Zulassungsstellen auch die Prüfstellen beantworten.

    Im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs wird auch die erforderliche Einzelgenehmigung geprüft.

    Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

    Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
    Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.

    Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_21b43ac7cbd61fc09c42fac54bcd09bd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Gutachten einer technischen Prüfstelle
    2. Genehmigungsbogen von einer technischen Prüfstelle
    3. Rechtsakte von einer technischen Prüfstelle
    4. Fahrzeugbrief - wenn vorhanden -

    Für die anschließende Neuzulassung:

    1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
    2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
    3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
    5. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
    6. bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Minderjährige müssen im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
    7. Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung) über den Erwerb des Fahrzeuges - wenn noch kein Fahrzeugbrief vorhanden ist -
      die Unterlage wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben
    8. Nachweis des Herkunftslandes - z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs -
    9. Bestätigung, dass es sich um eine Neuzulassung handelt - z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs -
    10. a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
      - Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
      - Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
      oder
      b. Bei Einfuhr aus anderen Staaten:
      - Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
    11. ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    39,50 € bis 58,60 € Einzelgenehmigung

    Zusätzlich: Gebühren für Zulassung und Kosten für neue Kennzeichenschilder

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de