Wahlhelfer

    Lernplattform für Wahlhelfende

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Damit Sie sich bestmöglich auf Ihren Wahleinsatz vorbereiten können, stellt Ihnen das Kommunale Wahlbüro die Lernplattform zur Verfügung.

    Dort finden Sie:

    • aktuelle Schulungsclips, die den Wahlablauf erklären,
    • ein FAQ,
    • ein Wahllexikon,
    • eine Übung zur Stimmenauszählung und
    • ein Wahlquiz.

    Diese Lernplattform sowie der darin enthaltene Schulungsfilm ist ein eigeninitiiertes, interkommunales Gemeinschaftsprojekt der Städte Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Mühlheim an der Ruhr, Oberhausen und Remscheid.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4dd484e66a6dbfff2b2cac1807c0ec7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro - Wahlhelfer*innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 25-27

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-10933

    Fax: +49 231 50-10933

    E-Mail: wahlhelfende@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de