Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Für die ehrenmatliche Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zahlt die Gemeinde Stemwede ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.
Informationen zu anstehenden Wahlen finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder online, eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktionbewerben (unabhängig vom Zeitpunkt), melden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Stemwede