Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?
Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular und senden Sie es uns per Mausklick. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird Ihnen daraufhin automatisch per E-Mail bestätigt. Einzelheiten zu Ihrem Einsatz am Wahltag sowie zu evtl. Wahlhelferschulungen erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor der Wahl versendet wird.
Wenn Sie in der der Vergangenheit bereits als wahlhelfende Person tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Kontaktformular mit.
Für die ehrenamtliche Tätlgkeit als wahlhelfende Person zahlt die Stadt Rahden Ihnen ein Erfrischungsgeld. Für die zurückliegenden Wahlen war dies ein Betrag von 50,00 €.
Die nächste Wahl ist die Europawahl. Sie findet im Frühjahr 2024 statt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder online, auch unter Angabe eventueller Wünsche zum Einsatzort oder Funktion, melden.
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden