Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?

    Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular und senden Sie es uns per Mausklick. Der Eingang Ihrer Anmeldung wird Ihnen daraufhin automatisch per E-Mail bestätigt. Einzelheiten zu Ihrem Einsatz am Wahltag sowie zu evtl. Wahlhelferschulungen erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor der Wahl versendet wird. 

    Wenn Sie in der der Vergangenheit bereits als wahlhelfende Person tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Kontaktformular mit. 

    Für die ehrenamtliche Tätlgkeit als wahlhelfende Person zahlt die Stadt Rahden Ihnen ein Erfrischungsgeld. Für die zurückliegenden Wahlen war dies ein Betrag von 50,00 €.

    Die nächste Wahl ist die Europawahl. Sie findet im Frühjahr 2024 statt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2aaaf25cf84c223bccbb65d1a8a6f198

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder online, auch unter Angabe eventueller Wünsche zum Einsatzort oder Funktion, melden. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Sie müssen für die entsprechende Wahl oder Abstimmung wahlberechtigt sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de