Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger*innen beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

    Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

    • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
    • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren

    Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_86460843510687294b89c4c9e4cd751a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 1.2 Innere Dienste, Schule, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Die Entschädigung für die Wahlhelfer in der Gemeinde Hille wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind die Bundestagswahl und die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW. Sie finden voraussichtlich im Herst 2025 statt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de