Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Als Wahlhelfender sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

    • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
    • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
    • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

    Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

    Andere Wahlhelfende
    Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfenden gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass Bürger:innen geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Personen und Organisationen, die Bürger:innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z. B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienste und -hilfen). Dazu kommen solche, die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft in Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anbieten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ab75a3cc2fa30c03b0a25fe483e42d0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal

    Paragrafen 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kalletal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de