Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Es finden Wahlen oder Abstimmungen statt und Sie möchten helfen?

    Eine freiwillige Anmeldung für dieses Ehrenamt ist ganz einfach. Füllen Sie lediglich das Online-Formular aus und klicken anschließend auf "Einreichen". Sie erhalten daraufhin eine automatisch Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Einzelheiten zu Schulungen für wahlhelfende Personen und Ihrem Einsatz am Wahltag erhalten Sie über das Berufungsschreiben, welches zeitnah vor einer Wahl versendet wird. Bevor Sie die Anmeldung absenden, überprüfen Sie bitte alle Angaben und machen sich gegebenenfalls für Ihre Unterlagen einen Ausdruck.

    Wenn Sie in der Vergangenheit bereits als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer tätig waren und sich nun auch für die nächste Wahl melden möchten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder per E-Mail an wahlamt@loehne.de mit.

    Für die ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Löhne ein Erfrischungsgeld, die Höhe kann von Wahl zu Wahl variieren. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7992d7e5587b4a013f2dc500b4bc0b42

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-205

    Fax: 05732 100-9602

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Die Anmeldung kann formlos vorgenommen werden; Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder Online-Formular - eventuell mit Wünschen bezüglich Einsatzort oder Funktion - melden.

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Das Einreichen von Wahlhelfenden-Meldungen ist für Sie kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de