Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Haben Sie Interesse bei einer der nächsten Wahlen als Wahlhelfer*in zu unterstützen?

    Dann melden Sie sich!

    Die Gemeinde Senden freut sich über Ihre Mitarbeit.

    Was ist zu tun?

    Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem sechsköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher/in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.

    Auskunft erhalten Sie unter den rechts genannten Kontaktdaten oder per Mail unter

    wahlhelfer@senden-westfalen.de

    NEU! Sie können auch online Ihr Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer*in bekunden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca735c2010806408d4cf15b97f20f304

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Anton-Aulke-Ring 62

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-0

    Fax: 02597 699-100

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Senden

    • die eigene Wahlberechtigung muss vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Senden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de