Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
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Wir legen großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da wir bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen hiermit gemacht haben. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, indem sie sich als "Wahlhelfer" beteiligen, ganz nach dem Motto "mittendrin statt nur dabei"!
Welche Voraussetzungen müssen Sie als Wahlhelfer mitbringen?
- Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter zum Wahltag
- 16 Jahre Europawahl und Kommunalwahl
- 18 Jahre Bundestagswahl und Landtagswahl
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als Wahlhelfer über die Onlinedienstleistung ein.
Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter Telefonnummer 02243-89164, wahlen@eitorf.de, gerne zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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