Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.

    Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

    Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c6040e88dffcdd8bb33d09d1972afe35

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -120, -246 oder -117 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.

    Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer werden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern sowie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bereitgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de