Wahlhelfer

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_693b8cd1840f1111ffd05867594a963b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6eaffc28468815697373a4574e53e749

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leitungsstab / Kreistagsangelegenheiten, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Vor jeder Wahl wird ein Onlineformular geschaltet, mit dem eine Onlinebewerbung als Wahlhelfender ermöglicht wird. Bitte beachten Sie, dass dieses Onlineformular nur im Vorfeld der Wahlen aktiv ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de