Wahlhelfer

    Wahlhelfer

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wahlhelfer:innen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
    Ehrenamtliche Aufgabe

    Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer:innen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Personen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.

    Erfrischungsgeld

    Als ehrenamtlich tätige Wahlhelfer:in erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_985aea4e3e6088d708108dc244ac584b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haushaltsangelegenheiten/Rechnungswesen/Wahlen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen/Gebäudemanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Bewerbungsmöglichkeiten für Wahlhelfer:innen

    • Online-Service (Link wird rechtzeitig zur jeweiligen Wahl auf dieser Seite veröffentlicht)
    • E-Mail an wahlen@stadt-willich.de
    • persönlich im Wahlamt
    • telefonisch

    Auf den folgenden Internetseiten finden Sie weitere Informationen zu Thema Wahlhelfer:in

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de