Wahlhelfer oder Wahlhelferin

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

    Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
    • Ausgabe der Stimmzettel
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

    Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt.

    Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer hat, meldet sich bitte bei der
    Stadt Grevenbroich
    Bürgerbüro / Wahlen
    Altes Rathaus - Erdgeschoss, Raum 3
    41513 Grevenbroich
    Tel. 02181 / 608 - 3399
    Fax: 02181 / 608 - 3390
    E-Mail: wahlen@grevenbroich.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_acab66f1451c7051c026be39f5bdd746

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    Fax: 02181 608-3390

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Weiterführende Informationen zum Amt des Wahlhelfers / der Wahlhelferin finden Sie auf den Internetseiten der

    und auf den Internetseiten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de