Wahlhelfer

    Wahlhelfer

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Wahlhelfer*innen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt. Sie müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelfer*innen werden von der Gemeindebehörde berufen. Bevorzugt werden Wahlhelfer*innen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.

    Für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen wird eine Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes "Erfrischungsgeld", gezahlt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_466934843df985d40ff6214c0be0f8c6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zeiterfassung, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlhelfer - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de