Wahlhelfer
Wahlhelfer
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Stadt Krefeld ist für eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich Wahlen und Abstimmungen zuständig.
Zu den Kernthemen gehören unter anderem
- die Unterstützung der Wahlbewerber*innen durch das Vorhalten von Vordrucken zum Download,
- die Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschiften und deren Prüfung,
- die Organisation der Urnen- und der Briefwahl,
- die Besetzung der Wahlvorstände durch Verpflichtung der Wahlhelfer*innen und deren Schulung durch Online- und Präsenzangebote,
- sowie die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.
Durch Auswahl des entsprechenden Links erreichen Sie die Angebote zu den jeweiligen Wahlarten.
Wahlart Wahlperiode Europawahl 5 Jahre Bundestagswahl 4 Jahre Landtagswahl 5 Jahre Kommunalwahl 5 Jahre Integrationsausschusswahl 5 Jahre
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Krefeld