Wahlhelfer

    Wahlhelfer

    Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Die Stadt Krefeld ist für eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich Wahlen und Abstimmungen zuständig.

    Zu den Kernthemen gehören unter anderem

    • die Unterstützung der Wahlbewerber*innen durch das Vorhalten von Vordrucken zum Download,
    • die Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschiften und deren Prüfung,
    • die Organisation der Urnen- und der Briefwahl,
    • die Besetzung der Wahlvorstände durch Verpflichtung der Wahlhelfer*innen und deren Schulung durch Online- und Präsenzangebote,
    • sowie die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.

    Durch Auswahl des entsprechenden Links erreichen Sie die Angebote zu den jeweiligen Wahlarten.

    Wahlart Wahlperiode Europawahl 5 Jahre Bundestagswahl 4 Jahre Landtagswahl 5 Jahre Kommunalwahl 5 Jahre Integrationsausschusswahl 5 Jahre

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0ed10ac17ae079587734de2e5316d47e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: wahlen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de