ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Herne
Der Flächennutzungsplan stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Straßen et cetera) dar. Der Flächennutzungsplan ist im zweistufigen System der Bauleitplanung der Entwicklungsrahmen für die Bebauungspläne . Er ist damit behördenverbindlich, hat gegenüber den Bürgern aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
In Herne wurde der kommunale Flächennutzungsplan durch einen regionalen Flächennutzungsplan ersetzt. Der RFNP hat gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans. Aufgabe des Regionalplans ist es gemäß § 1 Raumordnungsgesetz, als zusammenfassender, übergeordneter und fachübergreifender Plan unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Vorsorge für die verschiedenen Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen. Dies geschieht durch zeichnerische und textliche Ziele der Raumordnung, die den Rahmen für nachfolgende Planungen (insbesondere Bebauungsplanung und diverse Fachplanungen - zum Beispiel Straßenplanung) vorgeben.
Der RFNP hat damit zwei Inhaltsebenen, die bauleitplanerischen Darstellungen nach dem Baugesetzbuch und die Ziele der Raumordnung nach dem Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz. Als regionaler Plan ist der RFNP relativ kleinmaßstäblich (1:50.000) und abstrakt.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans gegründet. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 3. Mai 2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Der RFNP ist damit ein wichtiges und erfolgreiches Projekt der interkommunalen Kooperation im Ruhrgebiet.
Nähere Informationen zum RFNP und sämtliche Planinhalte finden Sie auf der Website der Städteregion Ruhr 2030 .
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Formulare
Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
- Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
- Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
- Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
- Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
- Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021