Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.

    Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Bei den Bebauungsplänen wird zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen unterschieden.

    Die Verabschiedung findet immer als gemeindliche Satzung statt, was bedeutet, dass Bebauungspläne Rechtsnormen sind. Zudem regeln sie die Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde.

    Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen städtebaulichen Rahmenplan ohne Rechtsansprüche. Vielmehr geht es dabei um einen vorbereitenden Bauleitplan.

    Der Bauleitplan beinhaltet dagegen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Ein Bauleitplan umfasst die städtebauliche Nutzung einzelner Flächen. Das sind beispielsweise Flächen für die gewerbliche Nutzung, Wohnbau- oder Verkehrsflächen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_872e0ade9e85c3a25fc1603a4e38bc00

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    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
    2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
    3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
    4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
    5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
    6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

    Kosten

    Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de