ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Bei den Bebauungsplänen wird zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen unterschieden.
Die Verabschiedung findet immer als gemeindliche Satzung statt, was bedeutet, dass Bebauungspläne Rechtsnormen sind. Zudem regeln sie die Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde.
Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen städtebaulichen Rahmenplan ohne Rechtsansprüche. Vielmehr geht es dabei um einen vorbereitenden Bauleitplan.
Der Bauleitplan beinhaltet dagegen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Ein Bauleitplan umfasst die städtebauliche Nutzung einzelner Flächen. Das sind beispielsweise Flächen für die gewerbliche Nutzung, Wohnbau- oder Verkehrsflächen.
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Formulare
Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
- Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
- Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
- Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
- Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
- Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
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