Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
ortsübliche Bekanntmachung, wenn ein Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird.
Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.
Beschreibung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Formulare
Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
- Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
- Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
- Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
- Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
- Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.
Kosten
Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Eitorf