Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Ein Urlaubssemester beantragen

    Sie möchten Ihr Studium unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester beantragen?

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

     

    Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.

     

    Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

     

    Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)

     

    • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
    • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
    • Hochschuleinrichtungen nutzen.

    Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

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    Technisch geändert am 20.06.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch geändert am 02.06.2023

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    Technisch geändert am 12.12.2022

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 20.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Universitätsstrasse 1

    40225 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Robert Schumann Hochschule Düsseldorf: Formulare fürs Studium

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 156

    40476 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kunstakademie Düsseldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Eiskellerstraße 1

    40213 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare fürs StudiumRobert Schumann Hochschule Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

    Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

    Formulare

    Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Voraussetzungen

    Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

    • Auslandsstudium
    • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
    • Krankheit
    • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
    • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
    • ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Sonstige Gründe

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe „erforderliche Unterlagen“). 

     

    Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

     

    Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.

    Fristen

    Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der Frist für die Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine „allgemeingültigen Besonderheiten“. Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de