Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen (§ 13 Abs. 1 OBVo der Stadt Detmold). Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingegangen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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