Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz Erhebung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen und zu bewerten. Dabei wird es in der Regel erforderlich, dass zum Ausgleich der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen sind. Ausgleichsmaßnahmen können z.B. die Anpflanzung/Aussaat von Gehölzen, Kräutern und Gräsern, die Renaturierung von Still- und Fließgewässern oder Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung sein.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen