Antrag auf Befreiung vom Verbot des Feuermachens im Wald
Hinweise für Nordkirchen
Beschreibung
Hinweise für Nordkirchen
Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.
Die Gemeinde Nordkirchen hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15.10.2023 bis 01.04.2024 erlassen. Diese finden Sie im Amtsblatt 07-2023.
Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online Formular anmelden:
Zum Online-Antrag
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordkirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordkirchen
Fristen
Hinweise für Nordkirchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordkirchen
Kosten
Hinweise für Nordkirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordkirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
Hinweise für Nordkirchen