Feuergenehmigung

    Antrag auf Befreiung vom Verbot des Feuermachens im Wald

    Hinweise für Nordkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.


    Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.

    Die Gemeinde Nordkirchen hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15.10.2023 bis 01.04.2024 erlassen. Diese finden Sie im Amtsblatt 07-2023.

    Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online Formular anmelden:

    Zum Online-Antrag 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fbe1278a25e02a8607df4e4fe17a53af

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordkirchen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Nordkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de