Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten. Zusätzlich ist die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung gerne bereit jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Einschätzung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens gemäß Baugesetzbuch unverbindlich zu beraten. Diese planungsrechtliche Auskunft ist allerdings informell und ersetzt weder den Antrag auf Bauvorbescheid noch auf Baugenehmigung über die Bauordnungsbehörde der Stadt Werne.
Zur Einschätzung Ihres Vorhabens benötigen wir Angaben zu dem Grundstück, auf welchem das Vorhaben durchgeführt werden soll (Gemarkung, Flur, Flurstück und die Adresse), sowie möglichst detaillierte Informationen zu Ihrem geplanten Vorhaben (Lagepläne, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.).
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe "Bebauungsplan Beteiligungsverfahren").
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werne
(amtlicher) Lageplan des Vorhabengrundstücks
Vorhabensbeschreibung
ggfs. Zeichnungen, Pläne, Ansichten, Schnitte zum Vorhaben
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Werne
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werne
§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
§ 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html
§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Werne
- Bürger stellt eine Anfrage
- Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Hinweise für Werne
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werne
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen und der größe des Vorhabens ab. In der Regel erfolgt die Bearbeitung in weniger als einer Woche.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Werne
Bei der Planungsrechtlichen Auskunft handelt es sich um eine informelle Leistung, die weder die Bauberatung der Abteilung IV.2 - Bauordnung und Denkmalpflege - noch die formal-rechtlichen Verfahren (Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung) ersetzt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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