Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werne

    Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten. Zusätzlich ist die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung gerne bereit jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Einschätzung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens gemäß Baugesetzbuch unverbindlich zu beraten. Diese planungsrechtliche Auskunft ist allerdings informell und ersetzt weder den Antrag auf Bauvorbescheid noch auf Baugenehmigung über die Bauordnungsbehörde der Stadt Werne.

    Zur Einschätzung Ihres Vorhabens benötigen wir Angaben zu dem Grundstück, auf welchem das Vorhaben durchgeführt werden soll (Gemarkung, Flur, Flurstück und die Adresse), sowie möglichst detaillierte Informationen zu Ihrem geplanten Vorhaben (Lagepläne, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.). 

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe "Bebauungsplan Beteiligungsverfahren").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76e52a77e53fbeff6dba86a215efcd3c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung / Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-323

    E-Mail: stadtplanung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werne

    (amtlicher) Lageplan des Vorhabengrundstücks

    Vorhabensbeschreibung

    ggfs. Zeichnungen, Pläne, Ansichten, Schnitte zum Vorhaben

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werne

    Keine 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne

    § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

    § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html

    § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html

    § 35 Baugesetzbuch (BauGB)

    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werne

    1. Bürger stellt eine Anfrage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    Hinweise für Werne

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werne

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen und der größe des Vorhabens ab. In der Regel erfolgt die Bearbeitung in weniger als einer Woche. 

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werne

    Bei der Planungsrechtlichen Auskunft handelt es sich um eine informelle Leistung, die weder die Bauberatung der Abteilung IV.2 - Bauordnung und Denkmalpflege - noch die formal-rechtlichen Verfahren (Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung) ersetzt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Werne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de