Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Durch Bebauungspläne wird die - meist bauliche - Nutzung von Grundstücken in Teilbereichen der Stadt rechtsverbindlich festgesetzt, indem insbesondere die Art (zum Beispiel Wohnhaus- oder gewerbliche Bebauung) und das zulässige Maß der Bebauung (zum Beispiel Anteil der überbaubaren Fläche und Geschosszahl) bestimmt werden. Dies schließt jedoch im Umkehrschluss nicht aus, dass auf Grundstücken im übrigen Stadtgebiet nach planungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls gebaut werden kann.

    Gesetzliche Grundlagen der Bebauungspläne sind das Baugesetzbuch  , die Baunutzungsverordnung  und die Planzeichenverordnung  . Für die Genehmigung von konkreten Bauvorhaben sind darüber hinaus insbesondere die Regelungen der Landesbauordnung  zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc75565a9761682a4094480e67858507

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1618

    Fax: 02323 16-12339253

    E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de