Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Das wichtigste Instrument zur Ordnung bzw. Lenkung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Hierzu haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Zuständig für die Bauleitplanung sind die Gemeinden. Sie umfasst die Erstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet sowie die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Daher besteht kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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