Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Das wichtigste Instrument zur Ordnung bzw. Lenkung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Hierzu haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

    Zuständig für die Bauleitplanung sind die Gemeinden. Sie umfasst die Erstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet sowie die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.

    Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

    Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Daher besteht kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0c9f404602919042c874727ee47313ea

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de