Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Auf kommunaler Ebene wird die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist.
Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Bauleitplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von rechtskräftigen und festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung (Ortsgesetz) und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Stellungnahmen können formlos gestellt werden. Wichtig sind Name, Anschrift und Unterschrift.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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